Pharmakovigilanz: Funktion als Stufenplanbeauftragter (QPPV)
Jedes pharmazeutische Unternehmen braucht ihn: Ein Stufenplanbeauftragter gemäß §63a AMG muss bei Fertigarzneimittelherstellern das Pharmakovigilanzsystem führen, Meldungen über Arzneimittelrisiken sammeln und bewerten, gegebenenfalls notwendige Maßnahmen koordinieren und vieles mehr. Dafür muss er rund um die Uhr erreichbar sein, 365 Tage im Jahr. Unternehmen, die diese Position auslagern wollen, finden bei Diapharm den richtigen Partner.
Wir entlasten Sie durch
Übernahme der Verantwortung als:
- Qualified Person for
Pharmacovigilance (QPPV) für die Europäische Union
- nationale
QPPV in EU-Mitgliedsstaaten, in denen lokale Vertreter gefordert sind,
etwa in:
- Deutschland
(Stufenplanbeauftragter gemäß §63a AMG) - Spanien
(Persona
responsable de farmacovigilancia gemäß RD 1344/2007, Art. 9)
- Sicherstellung gesetzlicher
Anforderungen mit vertretbarem Aufwand
-
Erfüllung der europäischen und nationalen Auflagen zur Pharmakovigilanz
- keine
Personalbindung
- kurzfristige und langfristige Sicherstellung der
geforderten QPPV-Erreichbarkeit