deutsch english

Kosmetikrecht Kompakt

28.01.2010, München
Forum Institut für Management
Welche rechtlichen Schritte sind bei der Herstellung und beim Verkauf eines kosmetischen Mittels einzuhalten? Welche Haftungsfragen stellen sich? Und welche Änderungen wird die Novelle der EU-Kosmetik-Verordnung mit sich bringen? Antworten auf diese Fragen liefert das Intensivseminar "Kosmetikrecht Kompakt". Ralf Sibbing von der Diapharm GmbH erläutert den Teilnehmern, welche Anforderungen an Sicherheitsbewertung, Wirksamkeitsprüfung und Herstellung gestellt werden und welche Regelungen für Inhaltstoffe von Kosmetika gelten.

Die Rahmenbedingungen für eine Abgrenzung von Kosmetika zu Arznei-, Lebensmitteln und Biozidprodukten sowie für die Kosmetika-Werbung stellt Dr. Christoph Hegele von der Kanzlei Gerstenberg Rechtsanwälte vor. Sein Kollege Thorsten Beyerlein schließlich beleuchtet die Anforderungen beim Inverkehrbringen sowie Haftungsfragen.
 
Das Intensivseminar "Kosmetikrecht Kompakt" findet am 28. Januar 2010 in München statt. Es richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus der kosmetischen und pharmazeutischen Industrie, insbesondere aus den Bereichen Recht, Forschung und Entwicklung, Klinische Forschung, Med.-Wiss., Herstellung und Produktion, Marketing und Vertrieb, Sicherheit und Produktmanagement.

Seminarbroschüre und Anmeldung Seminarbroschüre und Anmeldung (Format: PDF, 928.55 KB)

zurück zur Übersicht

Aktuelles
PSURs zum Erwerb  >> mehr