Pressemitteilung der Diapharm GmbH
Acetylcystein darf kein Lebensmittel werden
Münster, 14. August 2009. Diapharm hat beantragt, Acetylcystein (NAC) mit einer Tagesdosis bis 600 mg aus der Apothekenpflicht zu entlassen. Die betroffenen Präparate sind bislang bereits ohne Rezept erhältlich. Sie sind zur oralen Anwendung bei akuten Erkältungskrankheiten bestimmt. Acetylcystein findet zudem im Lebensmittelbereich Verwendung – als Zusatzstoff für bilanzierte Diäten. "Dieses Schlupfloch in der Diätverordnung haben schon vor einiger Zeit erste findige Hersteller genutzt", berichtet Diapharm-Geschäftsführer Dr. Stefan Sandner: Sie würden versuchen, schleimlösende Acetylcystein-Präparate als Lebensmittel mit geringeren Qualitätsstandards auf den Markt zu bringen. "Diese Aushöhlung der Produktsicherheit muss dringend gestoppt werden. Arzneimittel müssen Arzneimittel bleiben."Diapharm habe deshalb im Kundenauftrag einen vereinfachten, kontrollierten Vertriebsweg für Acetylcystein vorgeschlagen: "Solange sie den Arzneimittel-Standard voll erfüllen, haben sich OTC-Präparate mit Acetylcystein, auch bekannt als NAC, als sehr sicher erwiesen. Unter dieser Voraussetzung sollten sie also auch außerhalb der Apotheke abgegeben werden dürfen", erläutert Dr. Stefan Sandner. Der entsprechende Switch-Antrag von Diapharm bezieht sich dabei ausschließlich auf die OTC-Indikation. Verschreibungspflichtige Präparate, etwa zur Behandlung von Mukoviszidose, sind nicht betroffen. "Um die Erstattungsfähigkeit für Kinder nicht zu gefährden, haben wir beantragt, die pädiatrische Indikation aus der Freiverkäuflichkeit auszunehmen", erläutert Dr. Stefan Sandner.
Über den Diapharm-Antrag berät der zuständige Sachverständigenausschuss am 29. September. Auf Basis seiner Empfehlung entscheidet dann das Bundesgesundheitsministerium, ob Acetylcystein / NAC künftig nicht nur – wie bislang – ohne Rezept, sondern als Arzneimittel auch außerhalb der Apotheken abgegeben werden darf.
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